Kammervorstand

Der Vorstand setzt sich aus den beiden Präsident:innen der Bundeskammer, den Präsident:innen und Vizepräsident:innen der Länderkammern, sowie den Bundessektionsvorsitzenden und deren Stellvertreter:innen zusammen. Der Präsident kann den Vorstand jederzeit einberufen. Der Vorstand ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht einem anderen Organ der Bundeskammer zugewiesen sind.

Auf Antrag einer Bundessektion kann der Vorstand Fachgruppen einrichten, deren Aufgabenbereich und organisatorischer Aufbau in der Geschäftsordnung zu regeln ist.