Präsidium

Das Präsidium setzt sich zusammen aus dem Präsidenten der Bundeskammer, dem Vizepräsidenten der Bundeskammer sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der vier Länderkammern. Das Präsidium ist berufen zur Entscheidung bei besonderer Dringlichkeit und kann jederzeit vom Präsidenten einberufen werden.