Gemeinsam grenzenlos gestalten
Technisches und baukulturelles Know-how verstärken sich exponentiell, wenn mentale und rechtliche Hindernisse den Weg freigeben. Ähnliche Aufgabenstellungen und kulturelle Ähnlichkeiten legen eine starke Kooperation von benachbarten Regionen nahe. Eine staatliche Grenze soll eine geringere Rolle spielen als bisher. Diese Idee liegt dem Projekt „Grenzüberschreitendes Kompetenznetzwerk Architekturwettbewerbe“ zugrunde. Es zielt auf verstärkte Zusammenarbeit und regionalen Wissensaustausch. Eine solche Kooperation findet bisher in geringerem Maße statt, als man aufgrund vergleichbarer regionaler Ausgangssituationen vermuten könnte. Einer der Gründe besteht in der unterschiedlichen rechtlichen Basis beim Vergabesystem in Deutschland und Österreich. Margit Friedrich, die Koordinatorin des INTERREG-Projekts, moderiert und betreut die Themen um das Wettbewerbsgeschehen beidseits der Grenze. Vor einem konkreten Start war zunächst eine Art „Übersetzungstabelle“ notwendig, um verschiedene statistische Vergleiche zu ermöglichen und die grundsätzliche rechtliche Basis einander gegenüberzustellen. Den Ausgangspunkt bildet zwar eine gemeinsame EU-Richtlinie, diese wirkt sich jedoch in den beiden Ländern unterschiedlich aus: in Österreich nach dem Bundesvergabegesetz BVergG 2018, in Deutschland nach der Vergabeverordnung VgV 2016. „Demzufolge gestaltet sich der Vergabeprozess in beiden Ländern verschieden und dieselben Wörter, z. B. Eignungs-, Anforderungs-, Auswahl-, Zuschlagskriterien werden anders verwendet“, erläutert Margit Friedrich. „Die Aufschlüsselung in Tabellenform war notwendig, um eine gemeinsame, präzise Sprache zu finden und sicherzustellen, dass nicht aneinander vorbeigeredet wird.“ Die Tabelle listet über 200 Begriffe. Es ergeben sich daraus Einblicke in die Unterschiede im Wettbewerbswesen zwischen Österreich und Bayern.
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