Mitgliedschaft

Die Kammern der Ziviltechniker:innen sind Ihre gesetzlichen Interessensvertretungen der auf Länder- und Bundesebene. Sie setzen sich systematisch für die Verbesserung der Modalitäten der Berufsausübung ein und fördern den Dialog zwischen Fachwelt, Politik, Verwaltung und Gesellschaft. 

Staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sind natürliche Personen, die freiberuflich aufgrund der vom zuständigen Bundesministerium verliehenen Befugnis auf ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten tätig sind – derzeit sind das rund 160 verschiedene. Die Bezeichnung der Befugnis richtet sich nach dem absolvierten Studium.

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