Vertragsverletzungsverfahren gegen HOAI

Der Architects‘ Council of Europe (ACE) und der European Council of Engineers Chambers (ECEC) äußern sich offiziell zum Schlussantrag des Generalanwalts im Vertragsverletzungsverfahren gegen die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Dieser hat im Februar 2019 zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. ACE und ECEC erklären in ihren gleichlautenden Stellungnahmen, warum Sie diese Perspektive für falsch und problematisch halten. Die endgültige Entscheidung des Gerichtshofes ist noch offen. In der Regel teilt der Gerichtshof aber die Rechtsansicht des Schlussantrages.