Ziviltechniker begrüßen neues Berufsgesetz
Das – mit 1. Juli 2019 in Kraft tretende – ZTG 2019 baut die demokratische Struktur durch die Einbeziehung des Berufsnachwuchses weiter aus: Personen, die eine Ziviltechnikerbefugnis erlangen möchten und ein einschlägiges Studium abgeschlossen haben, können ab nun außerordentliche Mitglieder in der gesetzlichen Berufsvertretung der Architekten und Zivilingenieure werden. Weiterlesen

