Sommerliche Hitze

Präventionsmaßnahmen

Der Maßnahmenkatalog wurde mit größter Sorgfalt erstellt und kann laufend aktualisiert werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, diesen ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität des bereitgestellten Infoblatts sowie des Musters übernimmt die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen keine Gewähr. Haftungsansprüche gegen die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen sind ausgeschlossen. 

Es ist zu beachten, dass der Hitzeschutzplan individuell an die Bürobedürfnisse und Arbeitsumgebung anzupassen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jeder Mensch unterschiedlich auf Hitze reagiert und daher Maßnahmen entsprechend gewählt werden müssen.


Allgemeines

Die gesundheitliche Belastung und die Häufigkeit von Hitzeerkrankungen nehmen mit der steigenden Temperatur in den warmen Jahreszeiten zu. Dieser klimatischen Belastung sind die Arbeitnehmer:innen ausgesetzt, auch wenn der eigentliche Arbeitsprozess keine Wärmeentwicklung verursacht. Bedenkliche Hitzeexposition kann sowohl in Außen- als auch in Innenbereichen auftreten. Der menschliche Körper kann sich an Hitze sukzessive anpassen; diesen Prozess nennt man Hitzeakklimatisierung.
Beruflich bedingte Hitzeerkrankungen sind aber vermeidbar.

Risikofaktoren für berufliche Hitzeerkrankungen sind:

  • hohe oder sehr hohe Umgebungstemperaturen
  • direkte Wärmeeinstrahlung (z. B. direkte Sonneneinstrahlung)
  • schwere körperliche Arbeit
  • hohe Luftfeuchtigkeit
  • das Tragen von Kleidung, die eine Wärmeabgabe behindert oder eine Wärmeaufnahme erleichtert
  • geringe Luftgeschwindigkeit
  • lange Expositionszeit, Aufenthaltsdauer bei ungünstigen klimatischen Bedingungen
  • individuelle Risikofaktoren.


Auch bei Ziviltechniker:innen gibt es Arbeiten mit erhöhtem Risiko für Hitzekrankheiten:


Maßnahmen zur Vorbeugung

Hitzebedingte Erkrankungen können verhindert werden. In der Prävention wird vorausgesetzt, dass Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in die Gefahren der Hitze erkennen. Es liegt an den Verantwortlichen, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zur Verringerung von Hitzebelastungen einzuführen.

Maßnahmen zur Prävention

  • Vor Wärmeinwirkung schützen (außen):
    • Beschatten – Verwendung reflektierender Materialien
    • Kühlen bzw. zusätzliche Wärmequellen beschränken/vermeiden
    • Arbeitszeiten verlagern bzw. schwere körperliche Arbeiten auf kühlere Tageszeiten verschieben
    • Arbeitsphasen bei Hitze reduzieren – Pausen
  • Kühlzonen einrichten – Klimaanlagen in Gebäuden und Fahrzeugen
  • Einplanung zusätzlicher Pausen zur Abkühlung
  • Verkürzung der Arbeitszeit in Abhängigkeit von:
    • Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Sonneneinstrahlung
    • Schutzkleidung oder Schutzausrüstung
    • Schwere der Arbeit
  • Pausen zur Abkühlung und Trinken
  • Zusätzliche Arbeitsteams bei gleichbleibender Arbeit (Schichtbetrieb)
  • Erleichterung der Wärmeabgabe durch:
    • Leichte Arbeitskleidung
    • Kühlwesten und/oder Kappen
    • Angefeuchteter Nackenschutz
  • Ausreichende Bereitstellung von Flüssigkeit (Wasser, Elektrolytgetränke; Richtwert ca. 200ml/15-20 Minuten)
  • Schulung von Arbeitnehmer:innen um Hitzegefahren zu erkennen und darauf reagieren zu können.


Hitzeerkrankungen und Symptome
Mitarbeiter:innen und Verantwortliche müssen mögliche Hitzesymptome erkennen und bei Beschwerden sofort Erste Hilfe leisten. Eine genaue Diagnose ist dabei nicht entscheidend, weil sich hitzebedingte Beschwerden oft ähneln oder gleichzeitig auftreten können. Wichtig ist, rasch zu handeln, weil sich der Zustand schnell verschlechtern kann.

Verantwortliche und Arbeitnehmer:innen sollen sich mit möglichen Hitzesymptomen vertraut machen und bei Auftreten eines dieser Symptome umgehend Erste Hilfe leisten. Der Versuch, eine Diagnose zu stellen, ist nicht zweckmäßig. Eine korrekte Diagnose ist oft schwierig, weil die Symptome verschiedener hitzebedingter Krankheiten parallel auftreten können. Zeit ist der entscheidende Faktor: Hitzebedingte Erkrankungen können sich schnell verschlechtern und tödlich enden.

Erstellung Hitzeschutzplan

Der Hitzeschutzplan dient dem Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Hitze und UVStrahlung und stellt sicheres Arbeiten im Innen- und Außendienst sicher. Er gilt für alle Mitarbeiter:innen.

Die Zuständigkeiten sind klar geregelt:

  • Die Geschäftsführung stellt die Rahmenbedingungen sicher.
  • Die Außendienstmitarbeiter:innen informieren sich im ABI über den aktuellen und prognostizierten Wetterbericht (auch über Hitzewarnung und UV-Index).
  • Ersthelfer:innen übernehmen die Erstversorgung.
  • Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, die Schutzmaßnahmen einzuhalten, ausreichend zu trinken und Warnsymptome sofort zu melden.

Der Hitzeschutzplan ergänzt die Gefährdungsbeurteilung und wird bei Bedarf aktualisiert.